"Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die Einen Schutzmauern, die Anderen bauen Windmühlen" (chinesische Weisheit)

Was ist die KLAR

KLAR! Wagram

Die neun Gemeinden der Region Wagram im Zentralraum NÖ arbeiten seit nunmehr 20 Jahren im Verein Tourismus & Regionalentwicklung Region Wagram in den Bereichen Klima- und Energie, Regionalentwicklung und Tourismus zusammen. Seit 2010 ist die Region auch eine aktive Klima- und Energiemodellregion, sechs Gemeinden sind Klimabündnisgemeinden. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren sehr deutlich spürbar. Trockenheit, lange Hitzeperioden und frühe Vegetationszeit wirken sich insbesondere auf die Landwirtschaft und den Weinbau aus. Die Pflege der zahlreichen öffentlichen Grünräume wird zu einer immer größeren Herausforderung. Kleinräumige Starkniederschläge und zunehmender Wind bewirken eine Abtragung der Humusschicht. Die Region Wagram sieht das KLAR!–Programm als Möglichkeit, proaktiv richtige und nachhaltige Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel zu setzen. Andererseits bietet es aber auch die Chance, Kompetenzen aufzubauen, etwa in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau.

Ziele

  • auf Risiken vorbereiten und Chancen nutzen.                    
  • Bewusstsein in der Bevölkerung und bei betroffenen AkteurInnen schaffen                                                         
  • Voneinander Lernen innerhalb der Region und im KLAR!-Netzwerk
  • Regionen bekommen  Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen und werden an ExpertInnen vermittelt. 
  • Gemeinden werden unterstützt, ihre Region zukunftsfähig zu machen
  • KLAR!-Regionen sind österreichweit Vorreiter und Vorbilder für andere Regionen.  

 

Angaben zur Trägerorganisation

Verein Tourismus und Regionalentwicklung Wagram
Der Ver­ein be­steht aus den 9 Mit­glieds­ge­mein­den Abs­dorf, Fels am Wa­gram, Gra­fen­wörth, Groß­rie­den­thal, Groß­wei­kers­dorf, Kirch­berg am Wa­gram, Kö­nigs­brunn am Wa­gram, Stet­tel­dorf am Wa­gram und der Stadt­ge­mein­de Tulln

Organisationsstruktur: Ver­ein mit Ob­mann, Ver­eins­vor­stand und Ge­ne­ral­ver­samm­lung. Die Funk­tio­nen wer­den durch Ver­tre­ter der Ge­mein­den be­setzt.